Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter:
BOHR MEDIA
Fabian Bohr
Moselbahnstraße 2
54470 Bernkastel-Kues
Telefon: +49 6533 9524105
E-Mail: info@fabianbohrmedia.de
Geltungsbereich: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 1 Leistungsumfang
Die Agentur BOHR MEDIA (nachfolgend „Agentur“) bietet ihren Kunden professionelle Dienstleistungen an. Kunden sind Unternehmen bzw. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Die Dienstleistungen umfassen folgende Bereiche:
- Webdesign: Planung, Gestaltung und Umsetzung von Websites
- Branding und Grafikdesign: Erstellung von Logos, Corporate Design, Print- und Digitalmedien
- Social Media: Betreuung von Social-Media-Kanälen, Erstellung von Beiträgen und Videos
- Recruiting: Personalgewinnung über Stellenanzeigen, Social-Media-Kampagnen und Karriereseiten
- Werbeanzeigen: Planung, Erstellung und Betreuung von Online-Werbeanzeigen (z. B. Google, Meta)
- Marketingberatung: Strategieberatung und Online-Marketing
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): On-Page- und Off-Page-Optimierung
- Video- und Fotoshootings: Shooting vor Ort und Nachbearbeitung
- Hosting: Bereitstellung von Webspace und technische Betreuung von Websites
- Unternehmensberatung: Marketing und Strategie
Der genaue Leistungsumfang eines Projekts oder Auftrags wird individuell in einem Angebot, einem Leistungsbeschreibungsdokument oder einem Vertrag festgelegt. Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik.
Änderungen: Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) oder als schriftlicher Vertragszusatz.
Subunternehmer: Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Einer gesonderten Information oder Zustimmung des Kunden bedarf es dafür nicht. Die Agentur bleibt in diesem Fall gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote: Die Darstellung von Leistungen und Preisen der Agentur (etwa in Broschüren, auf der Website oder in Angeboten) stellt noch kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne dar. Sie ist eine Einladung an den Kunden, seinerseits eine Beauftragung vorzunehmen. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Gültigkeitsdauer enthalten.
Auftrag: In der Regel erteilt der Kunde der Agentur den Auftrag auf Basis eines vorhergehenden Angebots der Agentur in Textform (z. B. per E-Mail) oder mit einem unterschriebenen Auftragsformular.
Vertragsschluss: Die Annahme des Auftrags und damit der Vertragsschluss erfolgen auf einem dieser Wege:
- durch eine Auftragsbestätigung der Agentur in Textform (z. B. per E-Mail)
- durch beidseitige Unterzeichnung eines Vertragsdokuments
- dadurch, dass die Agentur mit der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung beginnt, nachdem der Kunde einen entsprechenden Auftrag erteilt hat
Mündliche Absprachen: Mündliche Absprachen oder Zusicherungen vor Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn die Agentur sie in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt hat.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Vergütung: Die Vergütung für die Dienstleistungen der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen: Rechnungen werden in der Regel elektronisch per E-Mail im PDF-Format versandt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Fälligkeit: Die Zahlungspflicht des Kunden tritt mit Rechnungsstellung ein. Rechnungen der Agentur sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, also ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Das gilt, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Agentur.
Social-Media-Accounts des Kunden: Schließt der Kunde seine Social-Media-Accounts (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube) eigenständig oder werden diese durch die jeweilige Plattform gesperrt, eingeschränkt oder anderweitig deaktiviert, bleibt die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung aller vereinbarten Entgelte gegenüber der Agentur unberührt. Das gilt unabhängig davon, ob dies berechtigt oder unberechtigt geschieht. Eine Einschränkung oder der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit von Social-Media-Accounts hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages oder die Fälligkeit der vereinbarten Zahlungen.
Verzug: Wird eine Rechnung nicht innerhalb dieser Frist bezahlt, gerät der Kunde mit Ablauf des siebten Tages nach Rechnungszugang automatisch in Verzug. Einer weiteren Mahnung bedarf es dafür nicht. Ungeachtet dessen sendet die Agentur dem Kunden in der Regel zunächst eine erste Mahnung, falls nach Fälligkeit kein Zahlungseingang erfolgt ist.
Inkasso: Bleibt die Zahlung auch nach dieser ersten Mahnung aus, ist die Agentur berechtigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere ist die Agentur berechtigt, die offene Forderung zum Zwecke des Forderungseinzugs an ihren Inkassopartner, die Creditreform, zu übergeben. Etwaige dadurch entstehende zusätzliche Kosten trägt der Kunde (siehe § 4).
§ 4 Verzug und Inkasso
Verzugszinsen: Sobald der Kunde in Zahlungsverzug ist, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe geltend zu machen. Der gesetzliche Verzugszinssatz im Geschäftsverkehr beträgt derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Mahngebühr: Für jedes Mahnschreiben, das nach Verzugseintritt an den Kunden versendet wird, kann die Agentur zudem eine pauschale Mahngebühr erheben. Sie beträgt 5,00 € pro Mahnung, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes festgelegt ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächliche Schaden oder Aufwand im Einzelfall niedriger war oder nicht entstanden ist.
Zurückbehaltung: Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Agentur außerdem berechtigt, weitere Leistungen vorläufig einzustellen oder zurückzubehalten. Insbesondere kann die Agentur die weitere Bearbeitung laufender Projekte verweigern oder bereits erstellte Arbeitsergebnisse zurückhalten, bis der Kunde sämtliche fälligen Zahlungen geleistet hat. Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte (z. B. nach § 320 BGB) bleiben unberührt.
Inkassokosten: Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus und wird die Forderung in der Folge an die Creditreform zum Inkasso übergeben, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten. Dazu zählen z. B. Inkassogebühren, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Die Agentur behält sich vor, nach entsprechender Fristsetzung und Ankündigung gegebenenfalls rechtliche Schritte bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren einzuleiten.
§ 5 Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
Unbeschränkte Haftung: Die Agentur haftet dem Kunden gegenüber unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Agentur, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Ebenfalls unbeschränkt haftet die Agentur in diesen Fällen:
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- bei Übernahme einer Garantie
- bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
Wesentliche Vertragspflichten: Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) haftet die Agentur, außer in den vorgenannten Fällen, lediglich beschränkt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung der Agentur bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, die keine Kardinalpflichten betreffen, ist ausgeschlossen.
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen: Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen lassen zwingende gesetzliche Haftungsregelungen unberührt.
Folgeschäden: Die Agentur übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder sonstige mittelbare Schäden, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.
Verzögerungen und höhere Gewalt: Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die sie nicht zu vertreten hat. Dazu zählen insbesondere:
- Fälle höherer Gewalt, behördliche Anordnungen, Streiks, Unruhen, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse
- vom Kunden zu vertretende Umstände (z. B. verspätete Bereitstellung von Informationen, Materialien oder Freigaben)
Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aufgrund verzögerter Leistung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Datensicherung: Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten angemessen zu sichern. Das gilt insbesondere vor der Übergabe von Materialien an die Agentur und in regelmäßigen Abständen während der Zusammenarbeit. Bei einem von der Agentur zu vertretenden Datenverlust haftet die Agentur nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Bei leicht fahrlässiger Verursachung von Datenverlust beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf die Wiederherstellungskosten, die bei Vorhandensein entsprechender, vom Kunden durchgeführter Datensicherungsmaßnahmen erforderlich wären.
§ 6 Nutzungsrechte
Rechte bis zur Bezahlung: Die von der Agentur erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. Website-Layouts, Grafiken, Designs, Quellcodes, Texte, Konzepte) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Die Agentur bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Inhaberin sämtlicher Rechte an den Arbeitsergebnissen. Vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu nutzen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Nutzungsrecht nach Bezahlung: Nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden an den erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht ist räumlich und zeitlich unbeschränkt, sofern im Vertrag nichts Abweichendes bestimmt wird. Es berechtigt den Kunden, die Ergebnisse für seine unternehmerischen Zwecke in dem vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen (z. B. Veröffentlichung der entwickelten Website im Internet, Nutzung der Designs in Print- oder Online-Medien).
Weitergehende Nutzungen: Weitergehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur, sofern sie dem Kunden nicht kraft Gesetzes ohnehin zustehen. Dazu zählen insbesondere die Bearbeitung, Weiterentwicklung, Weiterlizenzierung oder sonstige kommerzielle Verwertung der Arbeitsergebnisse außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks.
Exklusive Rechte und Quellcode: Eine Übertragung von Eigentumsrechten oder die Einräumung exklusiver Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen findet nur statt, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart wurde. Ohne besondere Vereinbarung erhält der Kunde insbesondere keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien oder Entwicklungsdokumentationen der erstellten Werke. Ist der Kunde an solchen Komponenten interessiert (z. B. dem Quellcode einer Website oder offenen Grafikdateien), ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Sie regelt auch eine angemessene Vergütung für die Übertragung dieser Rechte oder die Herausgabe dieser Unterlagen.
Urhebernennung: Die Urheberpersönlichkeitsrechte der bei der Agentur beschäftigten Kreativen oder Entwickler bleiben unberührt. Die Agentur darf auf den erstellten Websites oder in sonstigen Arbeitsergebnissen in geeigneter Weise als Urheber bzw. Ersteller genannt werden (z. B. im Impressum der Website oder klein auf Druckerzeugnissen), sofern der Kunde dem nicht im Einzelfall widerspricht.
Referenzen und Eigenwerbung: Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen und erstellten Arbeitsergebnisse im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:
- die Aufnahme des Kundennamens und von Ausschnitten oder Abbildungen des Projekts in das Portfolio der Agentur (etwa auf der eigenen Website oder in Präsentationen)
- Hinweise auf die Zusammenarbeit in sozialen Medien oder Referenzlisten
Sollte der Kunde hiermit im Einzelfall nicht einverstanden sein, hat er dies der Agentur schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird die Agentur die betreffenden Referenzen für die Zukunft entfernen bzw. nicht weiter verwenden.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
Vertraulichkeit: Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages voneinander erlangten geschäftlichen und technischen Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind. Eine Weitergabe solcher vertraulichen Informationen an Dritte ist nicht gestattet.
Ausnahmen: Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind:
- Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden
- Informationen, die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung offengelegt werden müssen
Im letzteren Fall wird der zur Offenlegung verpflichtete Vertragspartner die andere Partei unverzüglich vorab informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Dauer: Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt ab Vertragsbeginn und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Beide Parteien werden zudem dafür Sorge tragen, dass auch ihre Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Datenschutz: Die Agentur verpflichtet sich, die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten des Kunden (etwa Ansprechpartner, Kontaktdaten, Auftragsdetails) werden von der Agentur nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine andere gesetzliche Grundlage oder Einwilligung hierfür vorliegt. Die Agentur trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten des Kunden vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
Auftragsverarbeitung: Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von Dritten verarbeitet, werden die Parteien einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abschließen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. Das betrifft z. B. das Hosting oder die Pflege einer Website, bei der Daten von Endnutzern anfallen. Der AVV regelt die Einzelheiten der Datenverarbeitung und die Verantwortlichkeiten. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten, die ihr vom Kunden oder dessen Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung überlassen werden, nur gemäß den Weisungen des Kunden und für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
Datenschutzerklärung: Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Agentur können der Datenschutzerklärung auf der Website der Agentur entnommen werden.
Pflichten des Kunden: Der Kunde sichert seinerseits zu, die DSGVO und einschlägige Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Das gilt insbesondere, sofern er der Agentur personenbezogene Daten Dritter zur Verfügung stellt (etwa Bilder, Texte oder Kontaktdaten). Der Kunde stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen der Agentur sowie für Zahlungen des Kunden ist der Sitz der Agentur in Bernkastel-Kues, Deutschland, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, der Sitz der Agentur in Bernkastel-Kues vereinbart. Die Agentur ist jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Gesetzlich zwingende Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Gerichtsstandvereinbarung unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Form von Erklärungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und des zugrunde liegenden Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Soweit diese AGB eine schriftliche Erklärung oder Zustimmung verlangen, genügt ebenfalls die Textform.
Abtretung: Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf Dritte übertragen oder abgetreten werden. Insbesondere darf der Kunde Ansprüche gegen die Agentur nicht ohne deren schriftliche Einwilligung an Dritte abtreten.
Unwirksame Bestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
